• Keine Bearbeitungs- und Garantieentgelte
• Keine Planungsrechnungen oder Businesspläne erforderlich
• Keine Kreditsicherheiten erforderlich
• Freiberufliche Tätigkeiten sind ab sofort garantiefähig
• Auch für die Stundung von bestehenden Kreditlinien verwendbar
• Beschleunigtes Verfahren für umgehende Garantiezusagen
Wichtig: Alle neuen Maßnahmen greifen ab sofort und betreffen auch die bereits geltenden Förderungsanträge. Ausgenommen das Schnellverfahren, welches in den nächsten Tagen verfügbar sein wird.